Datenschutz im Betrieb - Neue Broschüre der BTQ Niedersachsen GmbH



Die Broschüre "Datenschutz im Betrieb - Handlungshilfe für Betriebsräte und betriebliche Datenschutzbeauftragte" der BTQ Niedersachsen GmbH ist überarbeitet und erweitert worden. Hintergrund ist die Novellierung des BDSG im Jahre 2009. So ist seit dem 1.9.2009 für alle Unternehmen die neue Vorgabe des § 32 BDSG zum Beschäftigten-Datenschutz zu beachten. Zudem enthält das BDSG unter anderem Neuerungen bei folgenden Regelungen:

  • Rechte der Betroffenen (§§ 33 ff. BDSG)
  • Automatisierte Einzelentscheidungen (§ 6a BDSG)
  • Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 3a BDSG)
  • Datenverarbeitung im Auftrag (§ 11 BDSG)
  • Befugnisse der Aufsichtsbehörde (§ 38 BDSG)
  • Betrieblicher/behördlicher Datenschutzbeauftragter (§ 4f BDSG)
  • Informationspflichten bei "Datenschutzpannen" (§ 42a BDSG)
  • Bußgeldvorschriften (§ 43 BDSG)

Der Autor Bruno Schierbaum stellt die wichtigen Vorgaben des BDSG vor.- Zudem wird ausführlich auf die Beteiligungsrechte von Betriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz beim Datenschutz eingegangen. Der Schwerpunkt der Abhandlung liegt beim Beschäftigten-Datenschutz.

Die Broschüre wendet sich an Betriebsräte, an neu bestellte Datenschutzbeauftragte und an Personalräte, in deren Einrichtungen/Behörden das BDSG anzuwenden ist.

Die Broschüre kann unter dem folgenden Link bestellt werden:

Datenschutz im Betrieb - Handlungshilfe für Betriebsräte und betriebliche Datenschutzbeauftragte: Edition BTQ Niedersachsen No. 5, 184 Seiten, 16,50 EUR zzgl. 2,50 EUR Versandkosten

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